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Welches Verkehrszeichen bezieht sich auf die zulässige Gesamtmasse?
Antwort: Nr. 2
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Das Verkehrszeichen Nummer 2 bezieht sich auf die zulässige Gesamtmasse, auch „Gesamtgewicht“ genannt. Das Zeichen mit einem LKW-Symbol und einer darunter angebrachten Zusatztafel mit der Zahl „7,5t“ bedeutet, dass Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen an dieser Stelle nicht fahren dürfen.
Das erste Zeichen mit der Zahl „5,5t“ ohne LKW-Symbol bezieht sich auf die zulässige Gesamtmasse allgemein, ohne Einschränkung auf eine bestimmte Fahrzeugart. Es stellt ein Gewichtslimit dar, das für alle Fahrzeuge gilt.
Im Unterschied dazu beschränkt das zweite Zeichen den Verkehr bestimmter Fahrzeugarten – hier Lastkraftwagen (LKW) – die schwerer als 7,5 Tonnen sind. Diese Regelung dient oft dem Schutz von Straßen oder Brücken vor Schäden durch schwere Fahrzeuge.
Zusammengefasst: Das Zeichen Nummer 2 regelt die zulässige Gesamtmasse speziell für LKW und ist somit die richtige Antwort auf die gestellte Frage.
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